Rückwärtsfahren auf der Autobahn: Mildere Strafe
BGer – Wer auf der Autobahn rückwärts fährt, begeht laut Bundesgericht nicht in jedem Fall eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln. Das Urteil des Bundesgerichts deutet auf einen milderen Umgang mit Verkehrssündern hin. (Öffentliche Beratung im Verfahren 6B_819/2009)
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