Bundesgericht erleichtert Nachzug zu nur einem Elternteil
BGer – Das Bundesgericht erleichtert den Nachzug ausländischer Kinder, von denen nur ein Elternteil in der Schweiz lebt. Die niederlassungsberechtigte Mutter oder der Vater müssen künftig keine besonderen familiären Gründe mehr geltend machen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_270/2009)
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