Verordnung zur Besteuerung von Liquidationsgewinnen verabschiedet
Mit der Annahme der Unternehmenssteuerreform II (USTR II) hat sich das Stimmvolk im Februar 2008 auch für die privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit ausgesprochen. Der Bundesrat hat von den Vernehmlassungsergebnissen Kenntnis genommen und die entsprechende Verordnung zur Umsetzung des Artikels 37b des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) verabschiedet.
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