Flughafen Zürich: Bundesgericht gewährt keine aufschiebende Wirkung
BGer – Niederlage für die Flughafen Zürich AG und die Swiss vor Bundesgericht: Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung eines Urteils zum vorläufigen Flughafen-Betriebsreglement wurde abgewiesen. Vorläufig sind damit Früh- und Spätabflüge auf Piste 28 und nächtliche Messflüge nicht möglich.
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