Löhne über 126'000 Franken bald nicht mehr konkursprivilegiert
Löhne von über 126'000 Franken sollen bei Konkursen nicht mehr zu Lasten der anderen Gläubiger privilegiert werden. Sie sollen fortan kein Konkursprivileg mehr geniessen. Der Ständerat hat am 1. Juni 2010 diesen Vorschlag aus dem Nationalrat mit 31 zu 0 Stimmen angenommen.
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