Verordnung über die Landessprachen gilt ab 1. Juli 2010
Der Bundesrat hat die Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SpV) verabschiedet. Damit kann die Umsetzung des Sprachengesetzes erfolgen. Die Verordnung führt Massnahmen ein zur Förderung des Austauschs und der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, zur Unterstützung der mehrsprachigen Kantone sowie zur Förderung der rätoromanischen und italienischen Sprache und Kultur. Sie regelt den Gebrauch der Amtssprachen des Bundes sowie die Förderung der Mehrsprachigkeit im öffentlichen Dienst.
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