VgT gewinnt gegen SF – UBI muss Diskriminierung prüfen
BGer – Das Bundesgericht hat dem Verein gegen Tierfabriken (VgT) im Streit mit der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) erneut Recht gegeben. Die UBI muss abklären, ob das Schweizer Fernsehen (SF) den VgT bei der Berichterstattung diskriminiert. (Urteil 2C_59/2010)
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