Gefahrentransport: Busse für Begleitung durch Sohn
BGer – Ein Aargauer Lastwagenchauffeur muss 100 Franken Busse zahlen, weil er seinen elfjährigen Sohn auf einen Gefahrentransport mitgenommen hat. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Knabe nicht als Besatzungsmitglied gelten kann. (Urteil 6B_372/2010)
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