Sterbetourismus: Beschwerde gegen Zürcher Initiative abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative «Nein zum Sterbetourismus» abgewiesen. Ob das Volksbegehren inhaltlich überhaupt zulässig ist, bleibt nach dem höchstrichterlichen Entscheid allerdings weiterhin offen. (Urteil 1C_92/2010)
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