Keine billigen Posttarife mehr für «Ktipp» & Co
BGer – «Ktipp», «saldo» und die übrigen Publikationen aus dem Verlag Konsumenteninfo können definitiv nicht mehr von den ermässigten Zustellungstarifen der Post profitieren. Das Bundesgericht hat den letztjährigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. (Urteil 2C_385/2009)
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