Luzerner Lehrerin erhält in Strassburg Recht
EGMR – Die Schweiz muss einer Frau aus dem Kanton Luzern auf Geheiss des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) 5’000 Euro Genugtuung zahlen. Laut den Richtern in Strassburg hat das Bundesgericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. (Urteil 41718/05)
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