SPK-S: Schranken für das Notrecht des Bundesrates
Wie der Nationalrat ist die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) der Ansicht, dass der Bundesrat künftig bei der Anwendung von Notrecht das Parlament früher einbeziehen muss. Sie hat deshalb einstimmig, nach Vornahme einiger Änderungen der entsprechenden Vorlage des Nationalrates zugestimmt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare