Gaddafi-Plakate dürfen in Genf weiterhin nicht aufgehängt werden
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat die vorläufige Beschlagnahme der Gaddafi-Plakate des rechtspopulistischen Mouvement citoyens genevois (MCG) bestätigt. Es hat eine entsprechende Beschwerde abgelehnt. Das MCG wollte mit den Plakaten für die SVP-Ausschaffungsinitiative werben. (Urteil BB.2010.100)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare