Zivildienst: Gericht erlaubt Dienstverschiebung wegen Kinderbetreuung
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt einem Zürcher Vater, wegen Problemen bei der Betreuung seiner Tochter seinen Zivildienst zu verschieben. Laut Gericht überwiegt sein Anspruch auf Achtung des Familienlebens das Interesse an einem Einsatz in diesem Jahr. (Urteil B-4135/2010)
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