Risikosportarten: Nationalrat bereinigt Gesetz für Risikosportarten
Risikosportarten, die im Gebirge sowie an Bächen und Flüssen betrieben werden, unterstehen künftig gesetzlichen Vorschriften. Kommerzielle Anbieter brauchen eine Bewilligung. So steht es im neuen Gesetz über kommerziell angebotene Risikosportarten.
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