Arbeitsintegration auch bei körperlichen Problemen
BGer – Massnahmen der Invalidenversicherung zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt können nicht nur Personen beanspruchen, die unter psychischen Problemen leiden. Das Bundesgericht hat dem Zürcher Sozialversicherungsgericht widersprochen. (BGE 8C_303/2009)
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