Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche: Unzulässige verdeckte Ermittlung
Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche sind unzulässige verdeckte Ermittlungen: Das Baselbieter Kantonsgericht hat diese Einschätzung des Strafgerichts bestätigt. Dieses hatte in vier Fällen Freisprüche gesprochen, wogegen die Staatsanwaltschaft appellierte.
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