Qu’apporte le nouvel article 8 de la loi fédérale contre la concurrence déloyale ?
Die Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde am 17. Juni 2011 von der Bundesversammlung gutgeheissen. Unter den geänderten Normen ist auch der berühmte Art. 8 UWG zur Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen. Der Beitrag stellt die Auswirkungen der Änderung dieser Bestimmung dar. (sk)
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