KVV-Änderungen für Versicherte in EU-/EFTA-Staaten
Der Bundesrat hat in der Krankenversicherung Verordnungsänderungen verabschiedet, die für Versicherte gelten, die in EU-/EFTA-Staaten wohnen. Diese sehen unter anderem das Recht zur Wahl der Behandlung im Wohnsitzstaat oder der Schweiz vor. Neu erfolgt die Erstattung von Kosten nicht mehr über Pauschalen, sondern es werden die effektiven Kosten berechnet. Zudem werden diese Versicherten nicht mehr in den Risikoausgleich zwischen den Versicherern miteinbezogen.
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