Jusletter

Nachrichtendienst: Informationen vor Fichierung überprüfen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nachrichtendienst: Informationen vor Fichierung überprüfen, in: Jusletter 12. Dezember 2011
Der Bundesrat nimmt den Nachrichtendienst an die kürzere Leine. Fichiert werden dürfen nur noch sogenannte staatsschutzrelevante Informationen. In der am 9. Dezember 2011 genehmigten Verordnungsänderung ist jedoch nicht festgelegt, was das genau bedeutet.

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