Nachrichtendienst: Informationen vor Fichierung überprüfen
Der Bundesrat nimmt den Nachrichtendienst an die kürzere Leine. Fichiert werden dürfen nur noch sogenannte staatsschutzrelevante Informationen. In der am 9. Dezember 2011 genehmigten Verordnungsänderung ist jedoch nicht festgelegt, was das genau bedeutet.
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