Tabaksteuer auf elektronische Zigarette ist rechtens
BVGer – Auf elektronische Zigaretten darf laut Bundesverwaltungsgericht Tabaksteuer erhoben werden. Gemäss Gericht müssen die nikotinfreien Aromaverdampfer als Ersatzprodukt für Raucherwaren gelten. (Urteil A-3123/2011)
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