Jusletter

Hinterlassenenrente aus der beruflichen Vorsorge für die geschiedene Witwe

Bemerkungen zu BGE 137 V 373

  • Autor/Autorin: Laurence Andrée Uttinger
  • Rechtsgebiete: Berufliche Vorsorge, Sozialversicherungsrecht, Eheschliessung. Auflösung der Ehe
  • Zitiervorschlag: Laurence Andrée Uttinger, Hinterlassenenrente aus der beruflichen Vorsorge für die geschiedene Witwe, in: Jusletter 6. Februar 2012
Das Bundesgericht klärt in BGE 137 V 373 eine der Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge an die «geschiedene Witwe». Nebst 10-jähriger Ehe lässt es grundsätzlich eine befristete Unterhaltsrente genügen. Der Entscheid ging zwar zugunsten der Anspruchsberechtigten aus, ändert jedoch nichts an den teilweise prekären Verhältnissen von geschiedenen Witwen.

Inhaltsverzeichnis

  • A. Sachverhalt
  • B. Entscheid
  • C. Bemerkungen

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.