Hinterlassenenrente aus der beruflichen Vorsorge für die geschiedene Witwe
Bemerkungen zu BGE 137 V 373
Das Bundesgericht klärt in BGE 137 V 373 eine der Voraussetzungen für eine Hinterlassenenrente aus beruflicher Vorsorge an die «geschiedene Witwe». Nebst 10-jähriger Ehe lässt es grundsätzlich eine befristete Unterhaltsrente genügen. Der Entscheid ging zwar zugunsten der Anspruchsberechtigten aus, ändert jedoch nichts an den teilweise prekären Verhältnissen von geschiedenen Witwen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Sachverhalt
- B. Entscheid
- C. Bemerkungen
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