Fischzucht: Fischhalteverbot für Melander-Farm bestätigt
BGer – Der deutsche Unternehmer Hans Raab darf in seiner Fischfarm in Oberriet keine Melander mehr halten. Raab ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht erfolglos geblieben. Der Kanton St. Gallen hatte ihm die Fischhaltung 2011 wegen fehlender Bewilligung verboten. (Urteil 2C_985/2011)
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