SBB muss Rollstuhlbereich in neuen Intercity-Zügen verschieben
BVGer – Die SBB muss ihre neuen Intercity-Züge laut Bundesverwaltungsgericht mit einem zusätzlichen Rollstuhlbereich ausserhalb des Speisewagens ausstatten. Nicht nötig ist der von Behindertenorganisationen geforderte Einbau eines Lifts zum Restaurant im Oberdeck. (Urteil A-1130/2011)
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