Radioempfangsgebühr für Computerbesitzer ist rechtens
BVGer – Die Besitzer eines Computers mit Breitband–Internetanschluss müssen Radiogebühren zahlen. Laut Bundesverwaltungsgericht bieten multifunktionale Geräte dieser Art eine gleichwertige Vielfalt und Qualität beim Empfang von Programmen wie herkömmliche Radios. (Urteil A-2811/2011)
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