BA muss Schadenersatz für verkauften Mercedes zahlen
BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss die frühere Besitzerin eines Mercedes entschädigen, weil sie ihren beschlagnahmten Wagen unter Wert an einen Garagisten verkauft hat. Das Bundesstrafgericht hat der Frau teilweise Recht gegeben und 9’500 Franken zugesprochen. (Urteil BK.2011.16)
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