Änderung Wasserrechts- und Stromversorgungsgesetz per 1. Juli 2012
Der Bundesrat setzt das von der Bundesversammlung am 23. Dezember 2011 beschlossene Bundesgesetz zu einer Änderung des Wasserrechtsgesetzes und des Stromversorgungsgesetzes per 1. Juli 2012 in Kraft.
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