Des taxes sur la radio et la TV exigées à tort aux hôteliers
BVGer – Verschiedene schweizerische Gesellschaften zur Wahrnehmung von Urheberrechten haben zu Unrecht Steuern bei Ferienhäusern, Hotels und Krankenhäusern für den Einsatz von Radio- und Fernsehgeräten erhoben. Sie werden die bereits erhaltenen Beträge voraussichtlich zurück erstatten müssen. (Urteil B-3896/2011) (sk)
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