Durchgeschnittene Bremsleitung: Hauswart zu Recht verurteilt
BGer – Ein Hauswart aus Aarau ist zu Recht für schuldig befunden worden, am VW Golf seiner Nachbarin die Bremsleitung durchtrennt zu haben. Laut Bundesgericht hat die Aargauer Justiz bei seiner Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens die Unschuldsvermutung nicht verletzt. (Urteil 6B_748/2011)
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