Stadt Winterthur verliert Haftungsstreit
BGer – Die Stadt Winterthur hat den Streit um die Haftung für die Mehrkosten wegen Fehlern beim Bau des Schulhauses Sennhof verloren. Laut Bundesgericht hat das Zürcher Handelsgericht die Klage gegen einen Bauingenieur und eine Baufirma zu Recht abgewiesen. (Urteil 4A_53/2012 und 4A_55/2012)
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