Pas de dérogation pour le début de l’année scolaire
BGer – Der Kindergarteneintritt wird in Genf zeitlich nicht nach vorne verschoben. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde der Eltern eines vierjährigen Kindes ab. Der Geburtstag des Kindes fiel auf ein Datum kurz nach der Frist vom 31. Juli. Die Eltern forderten einen früheren Beginn für ihr Kind. (Urteil 2C_491/2012) (sk)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare