Bankeninsolvenzverordnung-FINMA tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ersetzt am 1. November 2012 die bestehende Bankenkonkursverordnung-FINMA durch die neue Bankeninsolvenzverordnung-FINMA. Die neue Verordnung vereinigt die Ausführungsbestimmungen zum Sanierungs- und Konkursverfahren von Banken und Effektenhändlern in einem Erlass. Sie vervollständigt die schweizerische Gesetzgebung im Bereich des Insolvenzrechts und der Krisenvorsorge und erfüllt die internationalen Anforderungen.
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