Tamil Tigers: Bundesanwältin muss nicht in Ausstand treten
BStGer – Die für das Strafverfahren gegen Mitglieder der Tamil Tigers (LTTE) zuständige Bundesanwältin Juliette Noto muss nicht in den Ausstand treten. Laut Bundesstrafgericht lässt sich aus ihren Angaben gegenüber einem Journalisten keine Befangenheit ableiten. (Urteil BB.2012.150)
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