Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation des Übereinkommens der Vereinten Nationen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 8. April 2013. Das Abkommen verpflichtet die Vertragsstaaten, jedes Verschwindenlassen ungeachtet der Umstände zu verbieten und unter Strafe zu stellen.
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