Entsicherte Waffe: Lebensgefahr auch ohne Finger am Abzug
BGer – Wer eine geladene und entsicherte Waffe auf einen Menschen richtet, macht sich laut Bundesgericht auch dann der «Gefährdung des Lebens» schuldig, wenn er den Finger nicht am Abzug hat. Laut Gericht besteht immer die Möglichkeit, dass sich ein Schuss löst. (Urteil 6B_317/2012)
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