Willkürrüge vor Bundesgericht – nur in Einbürgerungsangelegenheiten?
In BGE 138 I 305 änderte das Bundesgericht seine Praxis in Einbürgerungsangelegenheiten dahingehend, dass die Verletzung des Willkürverbots und des Rechtsgleichheitsgebots mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde vor Bundesgericht gerügt werden kann. Die die Einbürgerung regelnden Normen vermitteln der gesuchstellenden Person eine hinreichend klar umschriebene Rechtsposition, welche sie legitimiert, sich auf Art. 9 und 8 BV zu berufen. Unseres Erachtens lässt sich eine solche Rechtsposition auch in anderen Rechtsgebieten begründen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Zu den Erwägungen des Gerichts
- III. Bemerkungen
- 1. Die Willkürrüge nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichts
- 2. Berechtigte Erwartungen auf einen willkürfreien und rechtsgleichen Einbürgerungsentscheid
- 3. Hinreichend klar umschriebene Rechtsposition
- 3.1. Individuelle Interessen
- 3.2. Genügend konkret umschriebene Bedingungen
- 4. Materielle Beurteilung der vorliegenden Willkürbeschwerde
- IV. Ausblick
- 1. Individuelle Interessen
- 2. Genügend konkret umschriebene Bedingungen
- V. Zusammenfassung
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