Baubewilligung: Bundesgericht gibt Migros Aare Recht
BGer – Die Migros muss für die Nutzung des ehemaligen Melitta-Areals in Egerkingen SO keine nachträgliche Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen. Das Bundesgericht hat der Migros Aare im Streit mit dem Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) Recht gegeben. (Urteil 1C_150/2012)
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