Misshandlung der Tochter war Mordversuch
BGer – Ein Zürcher muss für die grausame Misshandlung seiner Tochter auf Geheiss des Bundesgerichts wegen Mordversuchs verurteilt werden. Das Bundesgericht hat der Zürcher Oberstaatsanwaltschaft Recht gegeben und fordert vom Obergericht ein strengeres Urteil. (Urteil 6B_232/2012)
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