25 Jahre neues Eherecht
Vor 25 Jahren, am 1. Januar 1988, ist das neue Eherecht in Kraft getreten. Dabei hat der Gesetzgeber nicht nur das Güterrecht angepasst, sondern insbesondere auch die allgemeinen Ehewirkungen. Hintergrund der Revision war die seinerzeitige Erkenntnis, das Rollenmodell des historischen Gesetzgebers des ZGB sei veraltet. Der Beitrag zeigt auf, dass das alte Recht durchaus seine Vorteile hatte – und man dem Bundesgericht insofern durchaus gewisse nostalgische Züge nachsagen kann. (ENTE)
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Übersicht
- 2. Grundzüge des alten Eherechts
- 3. Das geltende Eherecht
- 4. Notwendigkeit einer Restauration?
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