Schärfere Massnahmen gegen Zwangsheirat gelten ab Sommer 2013
Der Bundesrat hat am 27. März 2013 das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Die Vorlage beinhaltet Änderungen in verschiedenen Gesetzen und wird flankiert durch Anpassungen in bestehenden Verordnungen. Demnach ist eine Ehe, die unter Zwang geschlossen wurde, in Zukunft von Amtes wegen für ungültig zu erklären. Das Gleiche gilt für die eingetragene Partnerschaft. Zudem greifen schärfere Strafbestimmungen.
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