Neue Praxis zur Strafbarkeit bei HIV-Ansteckung
BGer – Die Ansteckung des unwissenden Sex-Partners mit dem HI-Virus könnte in Zukunft möglicherweise nur noch als einfache Körperverletzung bestraft werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung revidiert, die zentrale Frage aber vorerst noch offen gelassen. (BGE 6B_337/2012)
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