Bundesrat will Schwächen im Steuerstrafrecht beseitigen
Das Steuerstrafrecht trägt entscheidend dazu bei, dass die Steuern ordnungsgemäss bezahlt werden. Das geltende Recht weist aber verschiedene Schwächen auf. Insbesondere gelten für die einzelnen Steuerarten stark unterschiedliche Regelungen, Untersuchungsmittel und Kompetenzen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für Betroffene und zu Behinderungen im Verfahren. Der Bundesrat will die wesentlichen Schwächen beseitigen: Die Verfahren sollen für die verschiedenen Steuerarten vereinheitlicht werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare