Klärschlammverwertung: Gemeinden erfolglos
BGer – Auch die Gemeinden Dübendorf, Dietlikon und Wangen-Brüttisellen müssen ihren Klärschlamm ab 2015 nach Zürich liefern. Das Bundesgericht ist auf ihre Beschwerde nicht eingetreten. Sie hatten verlangt, sich um ihren eigenen «Dreck» noch bis 2026 selber kümmern zu dürfen. (Urteil 1C_403/2012)
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