Gesetzliche Barriere gegen Missbrauch des abgekürzten Verfahrens
BGer – Die gesetzliche Barriere gegen den Missbrauch des abgekürzten Verfahrens bleibt wirkungslos: Laut Bundesgericht muss trotz der an sich unwiderruflichen Zustimmung der geständigen Person ein normales Verfahren durchgeführt werden, wenn diese vor Gericht plötzlich schweigt. (Urteil 6B_513/2012)
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