Bundesgericht begründet Entscheid zu Basler Fümoar-Beizen
BGer – Das Verbot von bedienten Fumoirs in Basler Lokalen ist mit eidgenössischem Recht vereinbar. Das Bundesgericht hat die Begründung seines Entscheides vom Juli 2013 vorgelegt. Gemäss dem Urteil dient die strenge kantonale Regelung nicht nur dem Schutz des Personals. (Urteil 2C_912/2012)
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