Ex-Partner haftet nicht für Sozialhilfe
BGer – Ein Baselbieter muss den Fürsorgebehörden keine Sozialhilfeleistungen zurückzahlen, die seine thailändische Ex-Partnerin nach der Trennung bezogen hat. Laut Bundesgericht hat ihn seine Unterhaltsgarantie gegenüber der Fremdenpolizei nur ein Jahr verpflichtet. (Urteil 8C_664/2012)
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