Presseförderung: BAKOM stellt überhöhte Anforderungen
BVGer – Zur Gewährung vergünstigter Posttarife im Rahmen der Presseförderung darf nicht verlangt werden, dass drei Viertel der Leser der Zeitung oder Zeitschrift Abonnenten sind. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) überhöhte Ansprüche. (Urteil A-469/2013)
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