Verfassungswidrige Amtshilfe in Steuersachen
Mit dem Entwurf einer Änderung des Steueramtshilfegesetzes will der Bundesrat einen neuen Artikel in das StAhiG einfügen, nach dem die beschwerdeberechtigten Personen ausnahmsweise erst nach Übermittlung der Informationen über ein Ersuchen informiert werden. In diesem Fall dürfte der Betroffene Beschwerde ex post erheben, aber lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit verlangen: Die Übermittlung der Informationen könnte jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Zudem will man die Bestimmung des erforderlichen Inhalts eines Gruppenersuchens faktisch dem OECD delegieren. Diese Vorschläge verletzen den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör, die Rechtsweggarantie und das Gewaltenteilungsprinzip.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Verletzung des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 29 BV)
- 2.1 Grundrechtsverletzung
- 2.2 Keine Ausnahme
- 2.3 Keine Heilung
- 2.3.1 Weder in der Schweiz…
- 2.3.2 …noch im Ausland
- 3. Verletzung der Rechtsweggarantie (Art. 29a BV)
- 3.1 Grundrechtsverletzung
- 3.2 Keine gerechtfertigte Ausnahme
- 4. Verletzung des Gewaltenteilungsprinzips und der Souveränität
- 5. Fazit
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