Keine Diskriminierung bei IV-Renten
BGer – Der weitgehende Ausschluss von IV-Renten für Personen mit Schleudertraumata oder anderen organisch nicht nachweisbaren Störungen stellt keine Diskriminierung dar. Das Bundesgericht hat seine Praxis und die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen verteidigt. (Urteil 8C_972/2012)
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