Une mère devra rendre son enfant à son père
BGer – Das Bundesgericht hat angeordnet, dass eine Genfer Mutter, die ihr Kind ohne Einverständnis des Vaters aus Italien in die Schweiz mitgenommen hatte, dieses bis zum 15. Februar 2014 wieder nach Italien bringen muss. Das Bundesgericht hat seine Entscheidung nach den Grundsätzen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung getroffen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_880/2013) (sk)
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